Wichtige Informationen zur aktuellen Situation
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie werden persönliche Treffen und Präsenzveranstaltungen nur sehr eingeschränkt stattfinden können. Zudem haben Bund und Länder am 28. Oktober 2020 auf die gestiegenen Corona-Infektionszahlen mit einer Verschärfung der Maßnahmen reagiert. Diese traten am 02. November 2020 in Kraft. Demnach sind in Hessen Veranstaltungen und Einrichtungen, die der Unterhaltung dienen untersagt bzw. werden geschlossen. Öffentliche Veranstaltungen dürfen lediglich bei einem besonderen öffentlichen Interesse stattfinden. Wir arbeiten unentwegt daran, nach neuen Lösungen zu suchen und nutzen die Stärken und den kreativen Austauschmit unseren Partnern, um auf die neusten Veränderungen reagieren und Ihnen als Ansprechpartner zur Seite stehen zu können.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Ihr Team vom Tourismus und Kongressmanagement
Tagen zu Corona-Zeiten
Stand 06. Juli 2020
In allen 16 Bundesländern gibt es unterschiedliche Bestimmungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie. Damit Sie bei Ihrer Planung für Ihre Veranstaltung in Fulda auf der „sicheren Seite“ sind, haben wir für Sie die Informationen aus Hessen zusammengefasst. Sie können sich und Ihre Kollegen unseren Profis aus Hotellerie und Veranstaltungsservice anvertrauen. Ihre Gesundheit liegt uns allen am Herzen und wir tun alles damit Sie sich bei uns wohlfühlen.
Tagungen bis 250 Teilnehmer (Regelobergrenze)
Tagungen bis 250 Teilnehmer (Regelobergrenze) sind möglich. Dazu müssen einige Regeln beachtet werden, die durch die hessische Landesregierung erlassen wurden
Bei der Teilnehmerzahl handelt es sich um die tatsächlichen Teilnehmer, die vor Ort an der Veranstaltung teilnehmen. Sie können gerne mehr Teilnehmer einladen, wenn erfahrungsgemäß nicht alle Personen der Einladung folgen.
Der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern muss eingehalten werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen zwischen den Plätzen vorhanden sind. Jeder einzelne Teilnehmer muss zu anderen Personen Abstand halten.
Der Veranstalter (Hotelier) muss die räumlichen Gegebenheiten so ausgestalten, dass das Abstandhalten auch möglich ist. Ein kurzes Unterschreiten des Mindestabstandes, um beispielsweise sitzende Personen zu passieren, ist zulässig.Geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch Leitsysteme und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen sind notwendig.
Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar angebracht.
Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen müssen erfasst und mindesten 4 Wochen aufbewahrt werden. Ihre Daten sind bei unseren Anbietern sicher, da die DGSVO die Grundlage für die Listen und die Aufbewahrung ist.
Werden in geschlossenen Räumen bei Veranstaltungen Zuschauerplätze eingenommen, so müssen diese personalisiert vergeben werden.
Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind bei allen Veranstaltungen zu beachten. In Situationen, in denen Maßnahmen des Abstandhaltens nur schwer eingehalten werden können, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
Tagungen mit mehr als 250 Teilnehmern
Tagungen mit mehr als 250 Teilnehmern sind selbstverständlich möglich, wenn für diese Veranstaltung ein eigenes Hygiene Konzept erarbeitet wird. Dieses muss vom zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises (gesundheitsamt@landkreis-fulda.de) Fulda genehmigt werden. Bitte denken sie daran, dass das Gesundheitsamt dafür einiges an Zeit benötigt.
Hygienemaßnahmen für Rahmenprogramme
Die Gesundheit unserer Gäste liegt uns am Herzen. Daher halten wir uns gerne an die durch übergeordnete Behörden vorgegebenen Hygienemaßnahmen.
- Die Teilnehmerbegrenzung der Führung pro Gästeführer wird anhand der Beschlüsse, zur
Eindämmung der Corona-Pandemie, angepasst. - Während einer Innenbesichtigung muss ein Mund-Nasen-Schutz von den Gästen und dem Stadtführer
getragen werden. - Auch bei einer Außenbesichtigung ist der Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.
- Der notwendige Abstand zwischen Gästen und dem Stadtführer wird eingehalten.
Ihre Daten, die wir zu Ihrer Sicherheit aufnehmen müssen, sind bei uns sicher, da wir sie nach der DSGVO behandeln.
Für Gruppenführungen sind vorab alle Teilnehmer zu erfassen. Bitte händigen Sie dem Gästeführer zu Beginn des Stadtrundgangs eine vollständige Liste der Teilnehmer*innen aus. Sie können vorab auf folgender Liste alle Teilnehmer erfassen und händigen dann die ausgefüllte Liste dem Gästeführer zu Beginn des Stadtrundgangs aus.Siehe PDF: Teilnehmerliste Führungen.
Ihre Daten, die wir zu Ihrer Sicherheit aufnehmen müssen, sind bei uns sicher, da wir sie nach der DSGVO behandeln.